AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 01.04.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Santec Systems AG, Weihermattstrasse 86, CH-5000 Aarau (Santec) und ihren Kunden (der Kunde) in Zusammenhang mit Lieferungen von Produkten aus dem Produktsortiment von Santec (die Produkte) oder der Erbringung von Dienstleistungen durch Santec (die Dienstleistungen) (der Vertrag).
1.2 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Santec und dem Kunden. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von Santec ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
1.3 Santec behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden und gelten für alle dieser Mitteilung folgenden Verträge.
1.4 Jedes Produkt hat ein Datenblatt, das bei Santec angefordert werden kann (das Datenblatt). Die jeweiligen Datenblätter stellen einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Santec und dem Kunden dar und sind verbindlich.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Submissionsbedingungen und andere Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn in Bestellungen oder sonstigen Dokumenten des Kunden auf solche Bedingungen verwiesen wird, solche Bedingungen diesen Dokumenten beigelegt werden oder solche Bedingungen Santec anderweitig mitgeteilt werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Offerten, Preise, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne und sonstige Angaben von Santec sind unverbindlich, können jederzeit von Santec geändert oder widerrufen werden und stellen kein Angebot, sondern einzig eine Einladung an den Kunden zur Offertstellung dar.
2.2 Bestellungen des Kunden von Produkten oder Dienstleistungen (die Bestellung) gelten als blosse Offerte an Santec zum Abschluss des Vertrages. Der Kunde bestätigt mit der Bestellung die Richtigkeit aller von ihm gemachten Angaben.
2.3 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Santec kommt erst zustande, wenn Santec der Bestellung zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt in der Regel durch schriftliche Auftragsbestätigung von Santec (die Auftragsbestätigung) oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zwischen dem Kunden und Santec.
2.4 Nach Abschluss des Vertrages können Abänderungen oder Stornierungen des Vertrages nur noch mit beidseitigem schriftlichem Einverständnis des Kunden und Santec erfolgen.
2.5 Technische Änderungen an den Produkten im Rahmen der Produktweiterentwicklung bleiben vorbehalten.
3. Preise
3.1 Santec behält sich vor, sämtliche Preise jederzeit zu ändern.
3.2 Soweit Leuchten und Leuchtmittel separat verkauft werden, versteht sich der Leuchtenpreis exklusive Leuchtmittel.
3.3 Die Preise sind exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen.
3.4 Auf sämtlichen Preisen erhebt Santec die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gilt der im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültige Mehrwertsteuersatz.
3.5 Die Preise für die Installation oder Montage der Produkte sind grundsätzlich separat ausgewiesen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
3.6 Auf Leuchten und Leuchtmittel erhebt Santec vorgezogene Recycling-Gebühren (vRG). Es gilt die im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages jeweils aktuelle vRG-Tarif- und Geräteliste der Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS), die unter https://www.erecycling.ch/vrg-partner/tarife-und-geraeteliste.html eingesehen und heruntergeladen werden kann.
3.7 Folgende Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind vom Kunden zusätzlich Santec geschuldet:
- Kosten für Paletten, die nicht innerhalb eines Monats nach der Lieferung Santec retourniert werden;
- Kosten für Versicherungen, sofern der Kunde eine solche verlangt;
- Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial;
- Lagerkosten für durch den Kunden verzögerte Lieferungen;
- Kosten, die Santec entstehen, weil der Kunde seine Mitwirkungs- oder Beistellpflichten nicht oder nicht richtig erfüllt hat;
- sämtliche Kosten, die sich aus allfälligen Kontrollen oder Prüfungen gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ergeben; und
- Kosten für Lichtplanungen, die auf Verlangen des Kunden besonders erstellt werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kunde hat alle Rechnungen von Santec innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von den Rechnungsbeträgen, insbesondere Skonti, dürfen nicht vorgenommen werden.
4.2 Der Kunde muss allfällige Mängel an Rechnungen spätestens nach 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich und begründet gegenüber Santec beanstanden; ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt und der Kunde schuldet Santec den in der Rechnung aufgeführten Rechnungsbetrag.
4.3 Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum eine Rechnung weder bezahlt noch schriftlich und begründet beanstandet, so gerät er ohne weiteres in Zahlungsverzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung oder einer Nachfrist bedarf.
4.4 Im Zahlungsverzug schuldet der Kunde Santec einen Verzugszins von 5 % p. a. Santec ist berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Solange der Zahlungsverzug andauert, ist Santec weiter berechtigt, sämtliche Lieferungen aus dem Vertrag und aus anderen Geschäften mit dem Kunden einzustellen. Die weiteren gesetzlichen Verzugsrechte von Santec bleiben vorbehalten.
4.5 Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Bonitätsabklärung Auskünfte über den Kunden bei Dritten eingeholt und Daten betreffend das Zahlungsverhalten des Kunden an Dritte weitergegeben werden können. Santec kann für den Kunden Kreditlimiten festlegen und bei Überschreitung der Kreditlimite Lieferungen aus dem Vertrag und aus anderen Geschäften mit dem Kunden einstellen oder nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheit ausführen.
4.6 Das Eigentum an den Produkten geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Santec ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register am Sitz oder Wohnsitz des Kunden einzutragen.
5. Lieferung
5.1 Santec ist berechtigt, die Produkte in Teilsendungen auszuliefern.
5.2 Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms 2020) am Sitz von Santec (die Lieferung).
5.3 Minder-, Mehr- oder Falschlieferungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich und begründet bei Santec zu beanstanden. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
5.4 Von Santec angegebene Lieferfristen und -termine (insbesondere solche in Offerten oder Auftragsbestätigungen) sind unverbindlich und können sich ändern. Santec gerät erst dann in Schuldnerverzug, nachdem Santec trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung des Kunden den Vertrag nicht erfüllt. Gerät Santec in Schuldnerverzug, kann der Kunde einzig vom Vertrag zurücktreten und allfällige bereits bezahlte Rechnungsbeträge von Santec zurückfordern. Jede weitergehende Haftung seitens Santec für Frist- oder Terminüberschreitungen, insbesondere Schadenersatz für Verzugsschäden, wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
6. Beizug von Sublieferanten, Subunternehmern und Dritten
6.1 Santec ist nach freiem Ermessen berechtigt, für die Erfüllung des Vertrages Sublieferanten, Subunternehmer und andere Dritte beizuziehen.
7. Garantie
7.1 Santec garantiert, dass
- Abverkaufsprodukte während sechs Monaten nach Lieferung;
- Produkte während zwei Jahren nach Lieferung; und
- LED-Leuchten der Marke «Santec» (d.h. unter Ausschluss der LED-Leuchten von Drittherstellern) während fünf Jahren nach Lieferung
frei von Mängeln sind und bleiben, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens Santec zurückzuführen sind, vorausgesetzt, dass:
- die Garantie nicht gemäss Ziffer 7.2 ausgeschlossen ist;
- der Kunde den Mangel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich und begründet gegenüber Santec gerügt hat, mit Ausnahme von Mängeln, die auch bei einer sorgfältigen Untersuchung durch den Kunden nicht erkennbar waren (der versteckte Mangel); und
- sofern es sich um einen versteckten Mangel handelt, der Kunde den Mangel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dessen Entdeckung schriftlich und begründet gegenüber Santec gerügt hat (der Garantiefall).
7.2 Jede Gewährleistung und Garantie seitens Santec ist ausgeschlossen:
- Für LED-Leuchten von Drittherstellern (für diese gelten ausschliesslich die Garantiebedingungen des Drittherstellers; die Bedingungen und Hinweise sind der Originalbetriebsanleitung des Produktes des Drittherstellers zu entnehmen);
- für Produkte, an denen der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Einwilligung von Santec Instandsetzungen, Änderungen oder Reparaturen vorgenommen haben;
- wenn der Kunde oder Dritte Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten haben, insbesondere wenn:
- beim Betrieb des Produkts Grenzwerte für Temperaturen oder Spannungen überschritten worden sind;
- das Produkt nicht bestimmungsgemässen mechanischen, physikalischen, chemischen oder anderen Belastungen ausgesetzt worden ist;
- das Produkt ausserhalb der Spezifikationen des Datenblatts betrieben worden ist; oder
- das Produkt nicht gemäss Wartungsplan regelmässig gewartet worden ist (die spezifischen Wartungsanforderungen ergeben sich aus dem Beleuchtungssystem, der Leuchte, der Lichtquelle und der verwendeten Betriebsgeräte).
- für Produkte, die nach Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen des Kunden oder von ihm beauftragten Dritten hergestellt worden sind und der Mangel durch einen Fehler in diesen Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen verursacht worden ist;
- für Produktausfälle, welche eine Nennausfallrate von 0.2 % pro tausend Betriebsstunden nicht übersteigen;
- für die Farbabweichung von LED-Modulen;
- bei technologisch bedingten Ausfällen einzelner LEDs des LED-Moduls während ihrer Nennlebensdauer. Laut internationalen Standards unterliegen der Nominallichtstrom und die Anschlussleistung einer Streuung von +/- 10 %. Die Werte gelten, wenn nicht anders angegeben, für eine Umgebungstemperatur von 25°C;
- für Verschleissteile, wie z. B. Notlichtbatterien, Starter und Leuchtmittel;
- für Mängel als Folge von Softwareviren und Malware;
- für altersbedingten Lichtstromrückgang von LED-Modulen;
- für die fehlerfreie und/oder jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webdienste von Santec als auch für technische und elektronische Fehler während eines elektronisch abgewickelten Geschäfts, insbesondere für die Bearbeitung und Annahme einer elektronisch aufgegebenen Bestellung.
7.3 Im Garantiefall wird Santec nach eigener Wahl und Ermessen einzig entweder (a) das mangelhafte Produkt instand setzen; (b) eine Ersatzlieferung mit einem mängelfreien Produkt oder einem gleichwertigen Ersatzprodukt vornehmen; oder (c) dem Kunden den Betrag zurückerstatten oder erlassen, welcher der Differenz zwischen dem Preis des Produktes und seinem Minderwert als Folge des Mangels entspricht, oder dem Kunden eine Gutschrift für künftige Einkäufe von Produkten in gleicher Höhe ausstellen.
7.4 Wählt Santec die Instandsetzung, hat der Kunde auf eigene Kosten für die Demontage sowie den Versand und Transport des mangelhaften Produktes an einen von Santec benannten Ort zu sorgen. Im Falle einer Ersatzlieferung erfüllt Santec seine Verpflichtung mit Lieferung eines mängelfreien Produktes oder gleichwertigen Ersatzproduktes.
7.5 Weder die Instandsetzung noch die Ersatzlieferung haben eine Verlängerung der Fristen gemäss Ziffer 7.1 zur Folge, die sich in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung berechnen.
7.6 Sämtliche anderen Gewährleistungs- und Garantierechte des Kunden, insbesondere Wandlung, Ersatzvornahme und Schadenersatz, werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Insbesondere kann Santec nicht für die Kosten der Demontage, Wiedermontage und Programmierung der Produkte oder deren Bestandteile als Folge von Mängeln haftbar gemacht werden.
8. Retouren ausserhalb von Garantiefällen
8.1 Ausserhalb von Garantiefällen hat der Kunde das Recht, Muster und Produkte nach Voranmeldung des Kunden zurückzugeben (mit Ausnahme von Abverkaufsprodukten und Produkten, welche auf Kundenwunsch beschafft oder hergestellt wurden; diese sind von der Rücknahme ausgeschlossen). Santec stellt in Abhängigkeit vom Zustand des zurückgegebenen Musters bzw. Produkts und vergangenem Zeitraum seit Lieferung desselben eine Gutschrift für künftige Einkäufe von Produkten zu Gunsten des Kunden aus. Es gilt folgende Tabelle:
| Zustand | bis 30 T | 31-60 T | 61-90 T | 91-120 T | über 120 T |
|---|---|---|---|---|---|
| Muster | |||||
| Muster in Ordnung und originalverpackt | 100% | 100% | 60% | 50% | 0% |
| Muster nicht originalverpackt / schmutzig / staubig | 50% | 50% | 30% | 20% | 0% |
| Muster mit Lackschäden / Kratzern / technischen Defekten / unvollständig | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
| Nicht originalverpackte oder gebrauchte Leuchtmittel | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
| Auf Kundenwunsch bei Dritten zugekaufte Artikel | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
| Produkte | |||||
| Artikel in Ordnung und originalverpackt | 80% | 70% | 60% | 50% | 0% |
| Artikel nicht originalverpackt / schmutzig / staubig | 50% | 40% | 30% | 20% | 0% |
| Artikel mit Lackschäden / Kratzern / technischen Defekten / unvollständig | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
| Nicht originalverpackte oder gebrauchte Leuchtmittel | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
| Auf Kundenwunsch bei Dritten zugekaufte Artikel | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
8.2 Die Gutschriftshöhe wird auf Basis des Nettowarenwertes des zurückgegebenen Musters bzw. Produktes berechnet. Transport- und Versandkosten für Retouren gehen zu Lasten des Kunden. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
9. Immaterialgüterrechte und Geschäftsgeheimnisse
9.1 Sämtliche Immaterialgüter- und Eigentumsrechte, insbesondere Patente, Urheberrechte, Designs und Markenrechte an den Produkten und Dienstleistungen (insbesondere an den Arbeitsergebnissen) gehören Santec. Dies gilt auch für Spezialanfertigungen, die Santec für den Kunden entworfen oder hergestellt hat, selbst wenn dies auf Basis von Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen des Kunden geschehen ist.
9.2 Beide Parteien haben die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages oder anderweitig bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich zu behandeln und treffen geeignete Vorkehrungen, dass Unbefugte keine Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen erlangen.
10. Dienstleistungen
10.1 Die Beschreibung von Art und Umfang der durch Santec zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus dem Projektangebot von Santec an den Kunden (das Projektangebot).
10.2 Vorbehältlich einer abweichenden Vereinbarung im Projektangebot, sind folgende Leistungen nicht in den Preisen des Projektangebotes enthalten und durch den Kunden separat zu bezahlen:
- Planungs-, Transport-, Reise- und Versandkosten;
- Materialkosten, insbesondere Ersatzteile wie Steuergeräte, Leuchten, Leuchtmittel, etc.;
- Softwareupgrades und Funktionserweiterungen;
- Kosten für Leitungsnutzung, Hardwaremiete und dergleichen;
- Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeiten (Montag bis Freitag, 6 – 18 Uhr); und
- Kosten für die Behebung von Mängeln, mit Ausnahme eines Garantiefalles gemäss Ziffer 7, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung/Garantie fällt, behält sich Santec vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels der Kundschaft in Rechnung zu stellen.
10.3 Santec garantiert, dass die Dienstleistung gemäss dem Projektangebot und sorgfältig erbracht wird. Liegt ein Mangel in der Dienstleistung vor, so muss der Kunde diesen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Entgegennahme der betroffenen Dienstleistung rügen, widrigenfalls keine Gewährleistung oder Garantie seitens Santec besteht. Hat der Kunde fristgerecht gerügt, so wird Santec nach eigener Wahl und Ermessen entweder (a) die betroffene Dienstleistung nachbessern; oder (b) dem Kunden den Betrag zurückerstatten oder erlassen, welcher der Differenz zwischen dem Preis der Dienstleistung und ihrem Minderwert als Folge des Mangels entspricht, oder dem Kunden eine Gutschrift für künftige Bezüge von Dienstleistungen in gleicher Höhe ausstellen. Sämtliche anderen Gewährleistungs- und Garantierechte des Kunden, insbesondere Wandlung, Ersatzvornahme und Schadenersatz, werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
11. Haftung und Haftungsausschluss
11.1 Die Haftung von Santec, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung, in allen Fällen inklusive der Haftung für Hilfspersonen, wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
11.2 Insbesondere haftet Santec nicht für mittelbare oder indirekte Schäden (inklusive Schäden als Folge von Ereignissen der Cyber-Sicherheit, wie z. B. durch Softwareviren, Malware und Hacking verursachte Schäden), Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenem Umsatz, entgangene Einsparungen, Verzugsschäden oder Schäden im Zusammenhang mit der Gewährleistung oder Garantie.
11.3 Sollten die Bestimmungen von Ziffer 11.1 und/oder Ziffer 11.2 unwirksam sein, so ist die Haftung von Santec in der Summe für sämtliche Ereignisse auf 50 % des durch den Kunden für die betreffende Lieferung bzw. Dienstleistung bezahlten oder zu bezahlenden Preises, exklusive Mehrwertsteuer, beschränkt.
12. Erhebung von Daten und Datenschutz
12.1 Santec bearbeitet Daten des Kunden sowie seiner Mitarbeiter ausschliesslich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, inklusive dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Die Datenbearbeitung erfolgt insbesondere zwecks Rechnungsstellung, der Abwicklung von Verträgen, der Kontaktierung des Kunden sowie zu Marketingzwecken, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung der Angebote von Santec.
12.2 Die Website von Santec nutzt verschiedene Dienste und Cookies, welche Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter verarbeiten. Details hierzu sind auf der Website von Santec abrufbar.
12.3 Der Auftraggeber räumt Santec – bis auf jederzeitigen Widerruf mittels einer schriftlichen Erklärung an die Unternehmensadresse – folgende Nutzungsrechte zu Werbezwecken ein: Santec ist es gestattet, den Namen des Auftraggebers, den seiner Firma sowie die Geschäftsbeziehung und/oder das gemeinsame Projekt auf seiner Website sowie auf seinen Dokumenten, die zu Werbezwecken dienen, zu verwenden, zu nennen und abzubilden.
13. Verschiedenes
13.1 Erklärungen, die den Nachweis durch Text ermöglichen, insbesondere E-Mail und Fax, gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Solche Erklärungen gelten im Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als zugegangen und zur Kenntnis genommen.
13.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen oder unwirksamen Teil der AGB durch eine gültige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
13.3 Dem Kunden ist die Abtretung von Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag mit Santec untersagt. Jede Abtretung in Verletzung der vorangehenden Bestimmung ist nichtig. Santec darf Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag an Dritte abtreten.
13.4 Der Kunde darf Forderungen von Santec nicht mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Santec ist die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Gegenforderungen von Santec gestattet.
13.5 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Santec, inklusive diese AGB, unterstehen schweizerischem Recht. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.
13.6 Die Gerichte am Sitz von Santec sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Kunden und Santec ausschliesslich zuständig. Alternativ steht es Santec frei, das Gericht am Ort seiner Niederlassung sowie Sitz oder Wohnsitz des Kunden anzurufen.